Besondere Versorgung
Der Gesetzgeber gibt den gesetzlichen Krankenkasse die Möglichkeit im Rahmen einer besonderen ambulanten Versorgung mit zugelassenen Leistungserbringern Verträge zu vereinbaren.
Der LnNiH e. V. hat solche Verträge zu kurzzeitchirurgische Eingriffe bei bestimmten Indikationen
sowie schmerztherapeutische Behandlungsverfahren bei definierten neurochirurgischen Eingriffen an der Wirbelsäule mit verschiedenen Krankenkassen und Krankenkassenverbänden abgeschlossen.
Die vereinbarten Leistungen umfassen eine neurochirurgischen Versorgung mit postoperativer ambulanter Nachsorge zum Beispiel bei einem Bandscheibenvorfall.
Mit einigen Krankenkassen wurden auch Leistungen im Rahmen der ambulanten CT-gesteuerten Schmerztherapie und/oder kurzstationären Schmerztherapie geschlossen.
Dazu zählen die DAK Gesundheit, die TECHNIKER Krankenkasse und einige Betriebskrankenkassen.
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